Schwangerenkonfliktberatung
Der Gesetzgeber beschreibt die Aufgaben der Beratungsstellen im Schwangerschaftskonflikt als ein Angebot.
Für die schwere Entscheidung, die Sie treffen, wird eine unabhängige Beraterin Ihnen das Angebot machen, mit Ihnen allein oder zusammen mit Ihrem Partner noch einmal in aller Ruhe nachzudenken. Sie können das aussprechen, was Ihnen seit Feststellung der Schwangerschaft durch den Kopf geht.
Die drei Tage, welche zwischen dem Gespräch mit Ihrer Beraterin und der entgültigen Entscheidung liegen, dienen dazu, den Zeit- und Entscheidungsdruck etwas zu vermindern.
Sie sollen schließlich Ihren Weg mit klarem Kopf gehen können.
Die Beraterinnen wünschen sich, dass Sie das Beratungsgespräch als ein Angebot für sich selbst sehen können, auch wenn es eine gesetzliche Pflicht darstellt.
Für alle Beratungen gilt prinzipiell, dass die Beraterinnen der gesetzlichen Schweigepflicht unterstehen. Es wird Ihnen der Schutz Ihrer persönlichen Daten garantiert. Wenn Sie möchten, können Sie sich auch anonym beraten lassen.
